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Urheberrecht

Hinweis zum Kopieren, Scannen und Vervielfältigen von Noten

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass je nach Land das Kopieren, Scannen und Vervielfältigen von Noten grundsätzlich verboten ist, bzw. nur mit Einwilligung des Berechtigten (i.d.R. der herausgebende Verlag) zulässig ist (§ 53 Abs. 4 UrhG). In Zweifelsfällen kann die GEMA oder die VG Musikedition hierzu nähere Auskunft geben.